Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Volkmar Vogel | CDU/CSU | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Ursula von der Leyen | CDU/CSU | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dafür gestimmt | |
Wilhelm von Gottberg | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Ottmar von Holtz | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dagegen gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Dagegen gestimmt | |
Andreas Wagner | DIE LINKE | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dagegen gestimmt | |
Daniela Wagner | DIE GRÜNEN | 186 - Darmstadt | Dagegen gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dafür gestimmt | |
Gabi Weber | SPD | 204 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dafür gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Dagegen gestimmt |
In ihrem Gesetzesentwurf fordert die CDU/CSU-Fraktion die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Personen. Eigentlich wurde dafür die Frist bis zum 26. März 2018 gesetzt, jedoch konnte bis zu diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Regelung erarbeitet werden, wie es nach dem Aussetzen des Familiennachzuges weitergeht. Daher wurde als neuer Stichtag der 31. Juli 2018 festgelegt.
Der Hauptausschuss des Bundestages hat dem Entwurf zugestimmt, ihn sich zu eigen gemacht und um eine maximale Personenanzahl ergänzt. Ab dem 1. August 2018, also nach dem Aussetzen des Familiennachzuges, die Personenanzahl auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt wird. Wie genau diese Personen ausgewählt werden, soll in Zukunft noch geklärt werden. Die daraus resultierende Beschlussempfehlung wurde auch am 1. Februar 2018 angenommen, jedoch nicht namentlich abgestimmt.
Zu dem gleichen Thema wurde ebenfalls über Anträge von der AfD und den LINKEN namentlich abgestimmt.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sah in dem Gesetzesentwurf der Union einen gelungenen Kompromiss zwischen den Positionen der SPD, die einen Familiennachzug fordert, und der Union, die eine unkontrollierte Einwanderung verhindern will. Das Kontingent von bis zu 1.000 Menschen, die über diese Regelung ein Visum bekommen können, entspräche der Bearbeitungskapazität des Auswärtigen Amtes und ersetze die 1.000 Geflüchteten, die bisher von Griechenland und Italien nach Deutschland abgegeben werden.
Die SPD-Abgeordnete Eva Högl begrüßte den Entwurf der Union ebenfalls, da er die Forderungen der SPD auf einen sicheren, geordneten und legalen Weg zur Familienzusammenführung erfüllt. Allerdings müsse in der Zeit bis zum 1. August, wenn die Neuregelung eingeführt wird, die Härtefallregelung überarbeitet werden, damit jährlich mehr als nur 66 Fliehende von dieser Regelung profitieren.
Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dietmar Barsch, bezeichnete den Gesetzesentwurf der Union als einen "faulen Kompromiss". Die Familienzusammenführung sei moralische Pflicht und dürfe kein Lotteriespiel sein, wie es das neue Gesetz wäre. Er verwies ebenfalls auf Vertreter der Kirchen, die sich entschieden gegen den Gesetzesentwurf der Union stellen und darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Familiennachzug für die Integration und das psychische Wohlbefinden sei.
Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae bezeichnete die Obergrenze als willkürlich. Die Zahl der nachgeholten Familienmitglieder sollte nicht von einer Obergrenze abhängen, sondern sich den ständig ändernden Sicherheitslagen vor Ort anpassen. Außerdem sei eine klare Definition der Härtefallkriterien notwendig.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Katrin Göring-Eckardt kritisierte, dass die SPD schlecht verhandelt habe, denn das Kontingent von 1.000 Personen pro Monat schaffe den Familiennachzug ab, was nicht konform mit der UN-Kinderrechtskonvention sei.
Christan Wirth, Abg. der AfD, forderte entsprechend ihrem Gesetzesentwurf die komplette Abschaffung des Familiennachzuges für subsidiär geschützte Personen. Deshalb solle die Familienzusammenführung eher in Sicherheitszonen von Drittstaaten stattfinden und die Rückführung von Geflüchteten weiter gefördert werden.