Gesetzesentwurf der Union zum Familiennachzug

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs subsidiärer geschützter Personen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen.

Zu dem Thema Familiennachzug gab es ebenfalls Gesetzesentwürfe von LINKENAfDFDP und GRÜNEN. Neben diesem Gesetzesentwurf der Union wurde auch über die der Fraktion DIE LINKEN und der AfD namentlich abgestimmt wurde.

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Dafür gestimmt
376
Dagegen gestimmt
298
Enthalten
4
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Ingo GädechensIngo GädechensCDU/CSU9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Matthias GastelMatthias GastelDIE GRÜNEN262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas GebhartThomas GebhartCDU/CSU211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Kai GehringKai GehringDIE GRÜNEN120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Axel GehrkeAxel GehrkeAfD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dagegen gestimmt
Foto von Stefan Gelbhaar, MdBStefan GelbhaarDIE GRÜNEN76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Michael GerdesMichael GerdesSPD125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordneter Alois Gerig Alois GerigCDU/CSU276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU266 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika GlöcknerAngelika GlöcknerSPD210 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Eckhard GnodtkeEckhard GnodtkeCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Nicole GohlkeNicole GohlkeDIE LINKE219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Kay GottschalkKay GottschalkAfD111 - Viersen Nicht beteiligt
Portrait von Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf LambsdorffFDP96 - Bonn Dagegen gestimmt
Timon GremmelsTimon GremmelsSPD168 - Kassel Dafür gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Ursula Groden-Kranich MdBUrsula Groden-KranichCDU/CSU205 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU108 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Dieter GröhlerKlaus-Dieter GröhlerCDU/CSU80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt

In ihrem Gesetzesentwurf fordert die CDU/CSU-Fraktion die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Personen. Eigentlich wurde dafür die Frist bis zum 26. März 2018 gesetzt, jedoch konnte bis zu diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Regelung erarbeitet werden, wie es nach dem Aussetzen des Familiennachzuges weitergeht. Daher wurde als neuer Stichtag der 31. Juli 2018 festgelegt.

Der Hauptausschuss des Bundestages hat dem Entwurf zugestimmt, ihn sich zu eigen gemacht und um eine maximale Personenanzahl ergänzt. Ab dem 1. August 2018, also nach dem Aussetzen des Familiennachzuges, die Personenanzahl auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt wird. Wie genau diese Personen ausgewählt werden, soll in Zukunft noch geklärt werden. Die daraus resultierende Beschlussempfehlung wurde auch am 1. Februar 2018 angenommen, jedoch nicht namentlich abgestimmt.

Zu dem gleichen Thema wurde ebenfalls über Anträge von der AfD und den LINKEN namentlich abgestimmt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sah in dem Gesetzesentwurf der Union einen gelungenen Kompromiss zwischen den Positionen der SPD, die einen Familiennachzug fordert, und der Union, die eine unkontrollierte Einwanderung verhindern will. Das Kontingent von bis zu 1.000 Menschen, die über diese Regelung ein Visum bekommen können, entspräche der Bearbeitungskapazität des Auswärtigen Amtes und ersetze die 1.000 Geflüchteten, die bisher von Griechenland und Italien nach Deutschland abgegeben werden.

Die SPD-Abgeordnete Eva Högl begrüßte den Entwurf der Union ebenfalls, da er die Forderungen der SPD auf einen sicheren, geordneten und legalen Weg zur Familienzusammenführung erfüllt. Allerdings müsse in der Zeit bis zum 1. August, wenn die Neuregelung eingeführt wird, die Härtefallregelung überarbeitet werden, damit jährlich mehr als nur 66 Fliehende von dieser Regelung profitieren.

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Dietmar Barsch, bezeichnete den Gesetzesentwurf der Union als einen "faulen Kompromiss". Die Familienzusammenführung sei moralische Pflicht und dürfe kein Lotteriespiel sein, wie es das neue Gesetz wäre. Er verwies ebenfalls auf Vertreter der Kirchen, die sich entschieden gegen den Gesetzesentwurf der Union stellen und darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Familiennachzug für die Integration und das psychische Wohlbefinden sei.

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae bezeichnete die Obergrenze als willkürlich. Die Zahl der nachgeholten Familienmitglieder sollte nicht von einer Obergrenze abhängen, sondern sich den ständig ändernden Sicherheitslagen vor Ort anpassen. Außerdem sei eine klare Definition der Härtefallkriterien notwendig.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Katrin Göring-Eckardt kritisierte, dass die SPD schlecht verhandelt habe, denn das Kontingent von 1.000 Personen pro Monat schaffe den Familiennachzug ab, was nicht konform mit der UN-Kinderrechtskonvention sei. 

Christan Wirth, Abg. der AfD, forderte entsprechend ihrem Gesetzesentwurf die komplette Abschaffung des Familiennachzuges für subsidiär geschützte Personen. Deshalb solle die Familienzusammenführung eher in Sicherheitszonen von Drittstaaten stattfinden und die Rückführung von Geflüchteten weiter gefördert werden.