Mehr Länderkompetenz bezüglich der Grundsteuer

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen räumt den Ländern die Befugnis zu abweichenden landesrechtlichen Regelungen bezüglich der Grundsteuer ein. Hierfür ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Mit Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der FDP- und Grünen-Fraktion wurde der Antrag angenommen. Der Großteil der Linksfraktion sowie die AfD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
495
Dagegen gestimmt
139
Enthalten
10
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE14 - Rostock - Landkreis Rostock II Enthalten
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Sonja SteffenSonja SteffenSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin KassnerKerstin KassnerDIE LINKE15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Philipp AmthorPhilipp AmthorCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Enthalten
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph de VriesChristoph de VriesCDU/CSU18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Katja SudingKatja SudingFDP19 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE20 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt

Mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen wird das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die Länder eine Anweisungsbefugnis hinsichtlich der Grundsteuer erteilt bekommen. Den Ländern wird es damit ermöglicht, eine Alternative zum Modell des Bundes mit eigenen Regelungen zu beschließen. Durch die Neuerung können Kommunen individuelle Hebesätze für Hausbesitzer und Mieter festlegen.

Anlass für den Entwurf ist ein Urteil vom 10. April 2018 des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Form wegen veralteter Berechnungsgrundlagen für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Grundlage hierfür war, dass die Werte im Westen aus dem Jahr 1964  stammen und im Osten sogar aus den 1930er-Jahren.

Eine Änderung des Grundgesetzes musste hierzu in Artikel 72 Absatz 3 erfolgen. Hier wird dem Absatz 3 der 7. Punkt "die Grundsteuer." Hinzugefügt. Dieser lautet nun nach der Änderung: "Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: (...) 7. Die Grundsteuer". Zusätzlich wurde dem Artikel 105 Absatz 2 der folgende Satz vorangestellt: "Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer". Konkurrierende Gesetzgebung heißt, dass der Bund zusätzlich auch ein Gesetzgebungsrecht hat, in diesem Fall über die Grundsteuer: Sollte der Bund von diesem Recht Gebrauch machen, entfiele die Kompetenz der Länder in diesem Bereich. Außerdem wurde mit einem Zusatz zu Artikel 125b Absatz 3 festgelegt, dass das "abweichende Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025" angewandt werden darf.

Abstimmungen zu Grundgesetzänderungen benötigen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme von Sören Pellmann aus der Linksfraktion erreicht wurde. Alle anwesenden AfD-Abgeordneten sowie die meisten der anwesenden Mitglieder der Fraktion DIE LINKE stimmten gegen den Antrag. Enthaltungen gab es von einigen Abgeordneten der Linksfraktion, darunter der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sowie von Johannes Röring (CDU/CSU) und dem fraktionslosen Abgeordneten Marco Bülow.


Antrag der Linksfraktion

Eine zusätzliche Beschlussempfehlung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, das Anliegen des Bundesverfassungsgericht zu befolgen und zusätzlich die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter:innen in der Betriebskostenverodnung zu streichen. Diese wurde mit Gegenstimmen der Regierungsfraktionen sowie FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.


Anmerkung der Redaktion: Der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka legte am 17.10.2019 Tag sein Mandat nieder. Daher haben an der heutigen Abstimmung lediglich 708 Mitglieder teilgenommen.