Mehr Länderkompetenz bezüglich der Grundsteuer

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen räumt den Ländern die Befugnis zu abweichenden landesrechtlichen Regelungen bezüglich der Grundsteuer ein. Hierfür ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Mit Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der FDP- und Grünen-Fraktion wurde der Antrag angenommen. Der Großteil der Linksfraktion sowie die AfD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
495
Dagegen gestimmt
139
Enthalten
10
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Eckhard GnodtkeEckhard GnodtkeCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Sybille BenningSybille BenningCDU/CSU129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU108 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Armin SchusterArmin SchusterCDU/CSU282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Hermann FärberHermann FärberCDU/CSU263 - Göppingen Nicht beteiligt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Mark HauptmannMark HauptmannCDU/CSU196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dafür gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Karin StrenzKarin StrenzCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Marian Wendt, MdBMarian WendtCDU/CSU151 - Nordsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Antje LeziusAntje LeziusCDU/CSU201 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Dietlind TiemannDietlind TiemannCDU/CSU60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver WittkeOliver WittkeCDU/CSU123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt

Mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen wird das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die Länder eine Anweisungsbefugnis hinsichtlich der Grundsteuer erteilt bekommen. Den Ländern wird es damit ermöglicht, eine Alternative zum Modell des Bundes mit eigenen Regelungen zu beschließen. Durch die Neuerung können Kommunen individuelle Hebesätze für Hausbesitzer und Mieter festlegen.

Anlass für den Entwurf ist ein Urteil vom 10. April 2018 des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Form wegen veralteter Berechnungsgrundlagen für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Grundlage hierfür war, dass die Werte im Westen aus dem Jahr 1964  stammen und im Osten sogar aus den 1930er-Jahren.

Eine Änderung des Grundgesetzes musste hierzu in Artikel 72 Absatz 3 erfolgen. Hier wird dem Absatz 3 der 7. Punkt "die Grundsteuer." Hinzugefügt. Dieser lautet nun nach der Änderung: "Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: (...) 7. Die Grundsteuer". Zusätzlich wurde dem Artikel 105 Absatz 2 der folgende Satz vorangestellt: "Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer". Konkurrierende Gesetzgebung heißt, dass der Bund zusätzlich auch ein Gesetzgebungsrecht hat, in diesem Fall über die Grundsteuer: Sollte der Bund von diesem Recht Gebrauch machen, entfiele die Kompetenz der Länder in diesem Bereich. Außerdem wurde mit einem Zusatz zu Artikel 125b Absatz 3 festgelegt, dass das "abweichende Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025" angewandt werden darf.

Abstimmungen zu Grundgesetzänderungen benötigen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme von Sören Pellmann aus der Linksfraktion erreicht wurde. Alle anwesenden AfD-Abgeordneten sowie die meisten der anwesenden Mitglieder der Fraktion DIE LINKE stimmten gegen den Antrag. Enthaltungen gab es von einigen Abgeordneten der Linksfraktion, darunter der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sowie von Johannes Röring (CDU/CSU) und dem fraktionslosen Abgeordneten Marco Bülow.


Antrag der Linksfraktion

Eine zusätzliche Beschlussempfehlung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, das Anliegen des Bundesverfassungsgericht zu befolgen und zusätzlich die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter:innen in der Betriebskostenverodnung zu streichen. Diese wurde mit Gegenstimmen der Regierungsfraktionen sowie FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.


Anmerkung der Redaktion: Der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka legte am 17.10.2019 Tag sein Mandat nieder. Daher haben an der heutigen Abstimmung lediglich 708 Mitglieder teilgenommen.