Mietrechtsanpassungsgesetz

Zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema der Mietrechtsanpassung legte die Fraktion Die Linke einen Änderungsantrag vor, über den am 29.11.2018 im Deutschen Bundestag abgestimmt wurde. Der Gesetzentwurf möchte einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern herstellen. Die Themen der zulässigen Miete bei Mietbeginn und der Kosten der Modernisierung stehen im Mittelpunkt. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke fordert unter anderem die Entfristung der Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, welche als Vorlage für den nun vorgelegten Gesetzentwurf diente.

Der Änderungsantrag der Linke-Fraktion wurde mit 524 von 645 Stimmen abgelehnt. Die 121 Zustimmungen kamen von Grüne- und Linke-Fraktion, alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

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Dafür gestimmt
121
Dagegen gestimmt
524
Enthalten
0
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes HuberJohannes HuberAfD214 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Nicht beteiligt
Portrait von Ulla IhnenUlla IhnenFDP42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf in der BeekOlaf in der BeekFDP140 - Bochum I Dagegen gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU214 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Jürgen IrmerHans-Jürgen IrmerCDU/CSU172 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekDIE GRÜNEN220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU106 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Nicht beteiligt
Ingmar JungIngmar JungCDU/CSU179 - Wiesbaden Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dagegen gestimmt
Portrait von Christian JungChristian JungFDP272 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dagegen gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD18 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth KaiserElisabeth KaiserSPD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KamannUwe KamannAfD117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dafür gestimmt
Symbolbild Mietwohnung

Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Mietrechtsanpassungsgesetz" strebe laut Bundesregierung einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Anlass ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren, die laufend zu Mieterhöhungen führen. Schon im April 2015 wurde das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz mit Regelugen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet. Im aktuellen Entwurf werden zwei Überthemen angesprochen: Die Zulässigkeit der Miethöhe bei Beginn der Miete und die Kosten der Modernisierung einer Mietwohnung.

Die Bundesregierung möchte durch den Gesetzentwurf eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters bei Begründung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (bei Mietbeginn) einführen. Bei möglicher zu hoher Miete soll der Mieter den Vermieter in Zukunft nur noch auf einfach Weise rügen müssen. Der Mieter müsse also keine weiteren Ausführungen der Beanstandung vortragen.

Dazu wird bemängelt, dass der Umlagesatz, "mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben kann", seit dem Jahr 1978 unverändert wäre. Aus diesem Grund soll für eine Dauer von fünf Jahren in dementsprechend gefährdeten Gebieten dieser Satz von 11 auf 8 Prozent herabgesenkt werden. Die Wirksamkeit dieser Regelung solle bis zum Ablauf dieser Frist untersucht werden.

Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sieht unter anderem gewisse sprachliche Änderungen zur besseren Definition des Gesetzentwurfes vor. Es wird außerdem gefordert, die Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, die in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Jahr 2020 auslaufen würde, zu entfristen.

Auch die Fraktion der Grünen legte einen Änderungsantrag mit vergleichbarem Inhalt vor. Beide Anträge wurden nach namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen. 

Johannes Fechner (SPD) merkt in der Debatte an, dass das neue Gesetz zur Mietrechtsanpassung effektiv gegen höhere Mieten durch Modernisierungen vorgehen würde. Er betont außerdem die bundesweite Geltung dieses Gesetzes.

Caren Lay (Die Linke) kritisiert, dass diese Gesetzesanpassung an den Grundfehlern der Mietpreisbremse nichts ändern würde. Sie merkt an, dass die Mietpreisbremse nur für Neuvermietungen gelte und für Bestandsmieter mit normalen alten Mietverträgen gar nichts täte. Die Linke fordere mit ihrem Änderungsantrag eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, es solle keine Mieterhöhung über dem Inflationsausgleich mehr geben.

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