Nachtragshaushalt 2020: Corona Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Mit dem Gesetzesentwurf fordern die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD die nachträgliche Erhöhung des Haushaltes für das Jahr 2020 auf 509,3 Milliarden Euro (vorher 362 Milliarden Euro) von der Bundesregierung. Mit dem Paket sollen die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden.

Die Regierungsfraktionen stimmten geschlossen für den zweiten Nachtragshaushalt. Gegen den Antrag votierte die FDP- und AfD-Fraktion. Die Grünen- und Linksfraktion enthielt sich zum größten Teil ihrer Stimme. Damit wurde der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 angenommen.

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Dafür gestimmt
388
Dagegen gestimmt
173
Enthalten
119
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Karsten KleinKarsten KleinFDP247 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea LindholzAndrea LindholzCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael FrieserMichael FrieserCDU/CSU245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-NordGabriela HeinrichSPD244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian BrehmSebastian BrehmCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Katja HesselKatja HesselFDP244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KekeritzUwe KekeritzDIE GRÜNEN243 - Fürth Enthalten
Portrait von Christian SchmidtChristian SchmidtCDU/CSU243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Paul PodolayPaul PodolayAfD242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Britta DasslerBritta DasslerFDP242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU241 - Ansbach Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE241 - Ansbach Nicht beteiligt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HackerThomas HackerFDP237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU236 - Bamberg Dafür gestimmt

Der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzesentwurf fordert von der Bundesregierung, eine nachträgliche Erhöhung des Haushaltes auf 509,3 Milliarden Euro. Damit sollen die Mittel für das Jahr 2020 um 147 Milliarden Euro erhöht werden.

Mit dem erhöhten Nachtragshaushalt soll insbesondere den, durch die Corona-Pandemie verursachten, negativen Folgen auf die Wirtschaft und Gesellschaft entgegenwirkt werden. Ziel sei es laut Antrag, die Wirtschaft auf einen "nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert". Dass Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket solle nicht nur als eine Reaktion auf die direkten Folgen der Pandemie wirksam werden, sondern auch als ein aktiver Modernisierungsschub. So werden die Mehrausgaben insbesondere für Investitionen in Digitalisierung, neue Klimatechnologien und für internationales Engagement ausgegeben. Gleichermaßen soll die Konjunktur gestärkt, Arbeitsplätze erhalten und wirtschaftliche und soziale Härten abgefedert werden. Das Paket schaffe hierfür die "finanziellen Ermächtigungen zur schnellen Umsetzung" der entsprechenden Pläne.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Geld unter anderem wie folgt zu investieren:

  • zwei Milliarden für den Ausbau von Ganztagsschulen, Ganztagsbetreuung und Kindertagesbetreuung
  • drei Milliarden Euro für vorgezogene Investitionen
  • 250 Millionen Euro zur Unterstützung regionaler Wirtschtafsstrukturen
  • 25 Milliarden Euro zur Unterstützung und Existenzsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • 26 Milliarden Euro zur Finanzierung von Zukunfstinvestitionen im Rahmen des Energie- und Klimafonds

Zusätzlich zu den Ausgaben rechnet der Gesetzesentwurf durch die Absenkung der Mehrwertsteuer und den steuerlich finanzierten Kinderbonus mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro, sowie mit sieben Milliarden Euro Steuerausfällen. Die, durch die Aufhebung der Schuldenbremse möglich gewordene, Option des Bundes Kredite aufzunehmen, soll ebenfalls angepasst werden. So soll der Bund in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 218,5 Milliarden Euro (zuvor 156 Milliarden) aufnehmen. In einem Artikel auf der Seite des Bundestages zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf, werden die genauen Veränderungen aufgeführt.

Die Regierungsfraktionen stimmten geschlossen für den zweiten Nachtragshaushalt. Gegen den Antrag votierte die FDP- und AfD-Fraktion. Die Grünen- und Linksfraktion enthielt sich zum größten Teil ihrer Stimme. Damit wurde der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 angenommen. Annalena Baerbock (GRÜNE) und Maria Klein-Schmeink (GRÜNE) stimmten, anders als der Rest ihrer Fraktion, für den Antrag. Auch in der Linksfraktion kam es zu abweichendem Abstimmungsverhalten. Heike Hänsel (LINKE), Ulla Jelpke (LINKE) und Sevim Dagdelen (LINKE) votierten, genau wie die vier anwesenden fraktionslosen Abgeordneten, gegen den Antrag.

Änderungsantrag der AfD

Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den zweiten Nachtragshaushalt anzupassen und festzustellen, dass " eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche die empfindlichen Einschränkungen von Grundrechten sowie des wirtschaftlichen Lebens gerechtfertigt hätten (...) zu keinem Zeitpunkt" bestanden habe.

Die, für den Nachtragshaushalt nötige, Aufhebung der Schuldenbremse, ist nach Artikel 115 (2) Satz 6 des Grundgesetzes nur "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" möglich. Diese Voraussetzungen seien mit der COVID-19-Pandemie nicht gegeben und der vorgelegte Nachtragshaushalt somit laut Antrag der AfD-Fraktion "verfassungswidrig". Des Weiteren fordert der Antrag eine Beendigung aller verordneten Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens und eine Ende der gezielten "Verbreitung von Angst und Sorge seitens der Bundesregierung". Die vorgesehenen Maßnahmen bezeichnet die Fraktion als "ideologiebeladen" und fordert stattdessen in ihrem Antrag anhaltendene steuerliche Erleichterungen um die Wirtschaft "nachhaltig anzukurbeln". Die Kosten sollen hierbei durch die Auflösung der Asylrücklagen bezahlt werden.

Der Antrag wurde mit den Nein-Stimmen der CDU-/CSU-, FDP-, Grünen-, SPD- und Linksfraktion abgelehnt. Lediglich die antragsstellende AfD-Fraktion votierte für den Antrag. Die drei fraktionslosen Abgeordneten Verena Hartmann, Lars Hermann und Frauke Petry enthielten sich ihrer Stimme.