Nachtragshaushalt 2021

In Ihrem Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung einen ergänzenden Nachtrag errechnet, der zum Jahr 2021 hinzugefügt werden soll, zu dem auch der Bundesrat eine Stellungnahme vorlegte. Zusätzlich legten die Fraktionen CDU/CSU und SPD einen Antrag vor, mit dem der benötigte Beschluss wegen Überschreitung der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen erwirkt werden soll. Der Haushaltsausschuss legte zu beiden Anliegen eine Beschlussempfehlung vor.

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD stimmten geschlossen für den Gesetzesentwurf, während die Fraktion AfD geschlossen mit Nein stimmte. Die Fraktionen FDP, DIE LINKE und DIE GRÜNEN enthielten sich. Alexander Kulitz, Mitglied der Fraktion FDP, stimmte ebenfalls dagegen.

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Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
78
Enthalten
184
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dafür gestimmt
Gabriele Katzmarek, MdBGabriele KatzmarekSPD273 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Matthias BartkeMatthias BartkeSPD19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Mathias SteinMathias SteinSPD5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD121 - Recklinghausen I Nicht beteiligt

Laut Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes ist es dem Bund erlaubt, eine Verschuldung von maximal 0,35 Prozent des nominalen BIP zu veranlassen. Es ist jedoch vermerkt, dass im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen) diese 0,35 Prozent mit einem mehrheitlichen Entscheid im Bundestag überschritten werden dürfen - was hier in Anspruch genommen wird.

Der Grund für den Nachtragshaushalt ist die COVID-19-Pandemie, welche durch ihre Schwere enorme Kosten mit sich bringt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das weitere Handeln im Kampf gegen das Coronavirus sichern, indem auch die Hilfzahlungen berücksichtigt werden. Dazu zählen Unternehmenshilfen welche in einem Umfang von 25,5 Mrd. Euro und damit insgesamt 65 Mrd. Euro gezahlt werden sollen. Da durch außerplanmäßige "Corona-Vorsorge" entstandene geminderte steuerliche Einnahmen insgesamt 18 Milliarden Euro weniger zur Verfügung stehen als unter Berechnungen geplant, sieht der Gesetzesentwurf eine Kreditaufnahme zur Kompensation in Höhe von rund 60 Milliarden Euro vor. Der insgesamte Kredit vom Haushaltsjahr beläuft sich somit auf rund 240 Miliarden Euro.

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD stimmten geschlossen für den Gesetzesentwurf, während die Fraktion AfD geschlossen mit Nein stimmte. Die Fraktionen FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Alexander Kulitz, Mitglied der Fraktion FDP, stimmte ebenfalls dagegen.