Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 221 - München-Land | Dagegen gestimmt | |
Elisabeth Motschmann | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Michael Hennrich | CDU/CSU | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Kristina Nordt | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Andreas Jung | CDU/CSU | 287 - Konstanz | Dagegen gestimmt | |
Bernd-Bernhard Fabritius | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Joachim Pfeiffer | CDU/CSU | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Nicht beteiligt | |
Paul Ziemiak | CDU/CSU | 141 - Herne - Bochum II | Dagegen gestimmt | |
Andreas Lämmel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Nicht beteiligt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 225 - Traunstein | Nicht beteiligt | |
Felix Schreiner | CDU/CSU | 288 - Waldshut | Dagegen gestimmt | |
Dietlind Tiemann | CDU/CSU | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Nicht beteiligt | |
Björn Simon | CDU/CSU | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Norbert Maria Altenkamp | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Nicht beteiligt | |
Ingo Wellenreuther | CDU/CSU | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Manfred Behrens | CDU/CSU | 67 - Börde - Jerichower Land | Dagegen gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Josef Rief | CDU/CSU | 292 - Biberach | Dagegen gestimmt | |
Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Günter Krings | CDU/CSU | 109 - Mönchengladbach | Dagegen gestimmt |
DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.
Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".
Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.
CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.