Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Sicherung von Menschenrechten und Umweltstandards für deutsche Unternehmen im internationalen Handel bedeuten. Lieferketten sollen nachweislich fair sein.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und B90/DIE GRÜNEN angenommen. Ablehnung erhielt der Entwurf von den Fraktionen AfD und FDP. Entgegen des Fraktionsdrucks stimmten auch 10 Abgeordnete der CDU mit NEIN, darunter Axel Eduard Fischer, Hans-Jürgen Irmer und Andreas Lämmel. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich, mit Ausnahme von Ulla Jelpke, die mit JA stimmte. Insgesamt stimmten 412 Abgeordnete für den Antrag und 159 Abgeordnete dagegen.

 

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Dafür gestimmt
412
Dagegen gestimmt
159
Enthalten
59
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel BasBärbel BasSPD115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee MartinDorothee MartinSPD21 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Nicht beteiligt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Carsten SchneiderCarsten SchneiderSPD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Joe WeingartenJoe WeingartenSPD201 - Kreuznach Dafür gestimmt

Das Gesetz soll Klarheit darüber verschaffen, wie die Unternehmen ihre menschenrechtliche Pflicht erfüllen müssen. Darunter fällt unter anderem die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie Nachweise, diesen Pflichten nachgekommen zu sein. Wenn umweltschädigende Maßnahmen zu Menschenrechtsverletzungen führen können, sind diese ebenfalls unterboten. Außerdem sollen umweltbezogene Pflichten etabliert werden, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Auch Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland werden in diese Regelungen mit einbezogen.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und B90/DIE GRÜNEN angenommen. Ablehnung erhielt der Entwurf von den Fraktionen AfD und FDP. Entgegen des Fraktionsdrucks stimmten auch 10 Abgeordnete der CDU mit NEIN, darunter Axel Eduard Fischer, Hans-Jürgen Irmer und Andreas Lämmel. Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich, mit Ausnahme von Ulla Jelpke, die mit JA stimmte. Insgesamt stimmten 412 Abgeordnete für den Antrag und 159 Abgeordnete dagegen.