Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Elisabeth MotschmannElisabeth MotschmannCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Peter TauberPeter TauberCDU/CSU175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Maik BeermannMaik BeermannCDU/CSU40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Erich Irlstorfer mit der Kuppel des Deutschen Bundestages im HintergrundErich IrlstorferCDU/CSU214 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian BrehmSebastian BrehmCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Michael KufferMichael KufferCDU/CSU219 - München-Süd Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordneter Alois Gerig Alois GerigCDU/CSU276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU261 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert Maria AltenkampNorbert Maria AltenkampCDU/CSU181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Porträt Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia PantelSylvia PantelCDU/CSU107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Kerstin ViereggeKerstin ViereggeCDU/CSU135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dafür gestimmt
Portrait von Albert WeilerAlbert WeilerCDU/CSU195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Stefan RouenhoffStefan RouenhoffCDU/CSU112 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.