2-Prozent-Hürde zur Europawahl

Bereits 2018 fasste der Rat der Europäischen Union den Beschluss, die Europawahl als allgemeine unmittelbare Wahlen mit einer Mindestschwelle zur Sitzvergabe von mindestens 2 Prozent zu gestalten. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gab es in Deutschland seit 2014 keine solche Sperrklausel mehr. Um den Beschluss des Rates der EU einzuhalten, muss in Deutschland wieder eine Sperrklausel bei Europawahlen von mindestens 2 Prozent eingeführt werden.

Namentlich abgestimmt wurde im Bundestag über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition, welcher die Umsetzung der Neuregelung zur Europawahl in Deutschland beschließt. Auch die Unionsfraktion reichte einen zweiten Gesetzentwurf ein, indem sie fordert, die Sperrklausel bei 2 Prozent anzusetzen.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU stimmten geschlossen für den Entwurf, während die AfD, Die Linke sowie alle anwesenden fraktionslosen Mitglieder des Bundestages einheitlich dagegen stimmten. Enthaltungen gab es keine. Der Gesetzentwurf wurde somit mit 567 Ja-Stimmen und 111 Gegenstimmen angenommen.

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Dafür gestimmt
567
Dagegen gestimmt
111
Enthalten
0
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.