Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen schlägt ein viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vor. Dadurch sollen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vereinfacht und Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.

Mit 383 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
383
Dagegen gestimmt
287
Enthalten
0
Nicht beteiligt
66
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Notwendigkeit eines zügigen Ausbaus erneuerbarer
Energien, insbesondere der Windenergie an Land, aufgrund der Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Ziel ist es zum einen, die deutsche Energieversorgung von russischen Importen abzukoppeln und zum anderen, bis spätestens 2045 Netto-Treibhausgasneutralität in Deutschland zu erreichen. Das Ziel, die Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen, ist im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verankert.

Aus diesem Grund fordern die Regierungsfraktionen, entsprechende Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ausbau erneuerbarer Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dabei muss der beschleunigte Ausbau der Windenergie in Einklang mit dem Artenschutz gebracht werden. Zudem wird sichergestellt, dass Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können.

Am 04. April 2022 veröffentlichten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Eckpunktepapier zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Inhalte dieses Papiers nun umgesetzt werden.


Mit 383 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. Enthaltungen gab es keine.