Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Die Bundesregierung möchte mit ihrem eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes einen Rechtsrahmen für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur schaffen und einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes ermöglichen. So sollen laut Gesetzentwurf unter anderem die Versorgungssicherheit gewährleistet und saubere, sichere und bezahlbare Energie vorangetrieben werden. Außerdem soll der Hochlauf des Wasserstoffmarktes der Dekarbonisierung, also der Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energiequellen, dienen. Neben der Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes, sollen zukünftig auch weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher angebunden werden.

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vor. Der Ausschuss empfiehlt darin die Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Fassung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 347 Stimmen angenommen. 202 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 16 Enthaltungen. Für den Gesetzentwurf votierten neben den Abgeordneten der Ampelfraktionen auch Akbulut Gökay (Gruppe Die Linke) und Stefan Seidler (fraktionslos).

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Dafür gestimmt
347
Dagegen gestimmt
202
Enthalten
16
Nicht beteiligt
169
Abstimmungsverhalten von insgesamt 734 Abgeordneten.