Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Mit der namentlichen Abstimmung über einen Teil des Gesetzentwurfes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde die Frist für die Einführung von Nachtkennzeichnungen bei Windkraftanlagen um ein Jahr verlängert. Betreiber von Windkraftanlagen sind zur Erhöhung der Flugsicherheit zu einer solchen Kennzeichnung verpflichtet. Die Regel sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2024 gelten und wurde nun um ein Jahr verschoben.

Über den umfangreicheren Teil des Gesetzentwurfes soll laut der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im kommenden Jahr abgestimmt werden. Ziel ist der beschleunigte Ausbau erneurbarer Energien, beispielsweise in Form von Solaranlagen.

Der erste Teil des Gesetzentwurfes wurde mit 363 Stimmen angenommen. 180 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 20 Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
363
Dagegen gestimmt
180
Enthalten
20
Nicht beteiligt
173
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.