Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Ende der epidemischen Lage)

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Der Gesetzentwurf sichert eine rechtliche Grundlage für die coronabedingten Schutzmaßnahmen, auch mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionsloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen.

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Dafür gestimmt
398
Dagegen gestimmt
254
Enthalten
36
Nicht beteiligt
48
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christina BaumChristina BaumAfD276 - Odenwald - Tauber Dagegen gestimmt
Jan Wenzel SchmidtJan Wenzel SchmidtAfD67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk BrandesDirk BrandesAfD47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Nicht beteiligtQuarantäne durch behördliche Anordnung
Portrait von Johannes HuberJohannes HuberAfD214 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Nicht beteiligt
Dr. Michael Espendiller, MdBMichael EspendillerAfD126 - Borken II Nicht beteiligt
Portrait von Hannes GnauckHannes GnauckAfD57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Gerrit HuyGerrit HuyAfD226 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Roger BeckampRoger BeckampAfD98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dagegen gestimmt
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Robert FarleRobert FarleAfD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt

Der eingebrachte Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine weitreichende Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor. So sollen die Maßnahmen zur Corona-Eindämmung nicht mehr an eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt sein.

Hintergrund ist das Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021. Der Gesetzentwurf soll auch nach Ende der Notlage weiterhin sicherstellen, dass es einen rechtlichen Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gibt. Die Trennung dieser Schutzmaßnahmen von der epidemischen Lage nationaler Tragweite soll die Sicherheit schaffen, schnell und präzise auf das Infektionsgeschehen regieren zu können, ohne dabei alle drei Monate die epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängern zu müssen.

Die Änderung hat den Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen auf längere Sicht nicht einschätzbar sei, weil die Lage sich unvorhersehbar verändern könne und man eine einheitliche Regelung brauche. Es könne nicht sein, so die Antragsstellenden, dass die Schutzmaßnahmen von heute von der Beurteilung von vor 3 Monaten abhingen.

Viele der Maßnahmen aus dem zuvor geltenden Infektionsschutzgesetz wurden übernommen und vorerst bis zum 19.03.2022 verlängert. Hierzu zählen unter anderem die Maskenpflicht, die Anordnung eines Abstandsgebotes oder die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen. Ebenfalls enthalten sind verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen und Unternehmen sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten. Auch die Pflege-Sonderregelung soll bis März 2022 verlängert werden. Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld soll ebenfalls bestehen bleiben. Des Weiteren soll eine 3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und eine Homeofficepflicht dort, wo es möglich ist, eingeführt werden. Das Strafmaß bei Fälschungen von Impfausweisen soll außerdem erhöht werden.

Die CDU/CSU Fraktion kritisiert den Entwurf der Ampel-Parteien: "Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht", so deren Abgeordneter Stephan Stracke. Mit dem Gesetz würden die Länder in ihren Möglichkeiten zum Infektionsschutz eingeschränkt. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage würden zudem falsche Signale gesendet, so Stracke.

Marco Buschmann (FDP) hingegen entgegnete, dass mit dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht der Eindruck entstünde, dass die Pandemie vorbei sei. Die Lage bleibe weiterhin ernst.

Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt warf der alten Regierung vor, sich nicht ausreichend auf die absehbare Dynamik der Pandemie im Herbst und Winter vorbereitet zu haben. Genauso wie ihre potenziellen Koalitionspartner:innen aus SPD und FDP verteidigt sie die Gesetzesänderung: Das angepasste Gesetz schaffe Rechtsicherheit.

Der Gesetzentwurf wurde mit 398 Stimmen aus den Fraktionen der SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion sowie von einem fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und ein Fraktionloser haben mit 254 Stimmen gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Die Linksfraktion enthielt sich mit 36 Stimmen. 55 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.