Änderung des Parteiengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat über eine Änderung des Parteiengesetzes abgestimmt. Dazu lag ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor. Das Gesetz sieht unter anderem eine Anhebung der Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung auf 184,8 Millionen Euro vor (ehemals 141,9 Millionen Euro). Dies soll rückwirkend ab 2018 gelten.

Zum Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat vor.

Der Gesetzentwurf wurde mit 541 Stimmen angenommen. 69 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz, es gab zwei Enthaltungen.

Nachbesserungen beim Parteiengesetz gehören auch zu den zentralen Forderungen von abgeordnetenwatch.de . Was wir fordern und wie abgeordnetenwatch.de die aktuelle Abstimmung einordnet, können Sie hier nachlesen.

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Dafür gestimmt
541
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
2
Nicht beteiligt
124
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.