Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz vorgenommen werden. Die Stromversorgung soll bis 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Bis 2035 sollen deshalb mindestens 40 Gigawatt, bis 2045 mindestens 70 Gigawatt durch Windenergieanlagen gewonnen werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 564 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen der AfD und DIE LINKE. Es gab eine Enthaltung von dem fraktionslosen Abgeordneten Johannes Huber.

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Dafür gestimmt
564
Dagegen gestimmt
101
Enthalten
1
Nicht beteiligt
70
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz vorgenommen werden. Hintergrund ist der im Pariser Klimaabkommen festgelegte 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad, der bis 2035 eine Stromversorgung verlangt, die nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Zudem soll die Abhängigkeit von Energieimporten, gerade vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, möglichst schnell und stark verringert werden.

Die Koalitionsvereinbarungen der Ampel-Regierung sehen für die Ausbauziele von Windenergie auf See folgende Steigerungen in der Energiegewinnung vor:

  • mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030
  • mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035
  • mindestens 70 GIgawatt bis zum Jahr 2045

Der vorgelegte Gesetzentwurf problematisiert die langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See. Deshalb sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Erreichen der geplanten Steigerungen möglichst früh geschaffen und verlässlich ausgestaltet werden.

Außerdem müssen neue Flächen zum Ausbau von Windenergieanlagen hervorgebracht werden. Dafür sollen sowohl voruntersuchte als auch nicht voruntersuchte Flächen herangezogen werden. Windenergienanlagen in Naturschutzgebieten dürfen jedoch nur gebaut werden, wenn der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird.


Der Gesetzentwurf wurde mit 564 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen der AfD und DIE LINKE. Es gab eine Enthaltung von dem fraktionslosen Abgeordneten Johannes Huber. Anders als die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion stimmten Jens Koeppen und Marco Wanderwitz gegen den Regierungsentwurf.