AfD-Antrag zum "Sondervermögen Bundeswehr"

Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Änderungsantrag sieht unter anderem eine Regelung zur Kontrolle des Sondervermögens für die Bundeswehr vor und fordert, von der geplanten Grundgesetzänderung abzusehen. Eingebracht wurde er zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung über ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro, das in die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr investiert werden soll.

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit 606 Stimmen aus der Ampel-Koalition, der CDU/CSU und der Linksfraktion abgelehnt. 74 Abgeordnete, darunter die AfD-Fraktion sowie zwei Fraktionslose, stimmten für den Antrag.

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Dafür gestimmt
74
Dagegen gestimmt
606
Enthalten
0
Nicht beteiligt
55
Abstimmungsverhalten von insgesamt 735 Abgeordneten.

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion im Bundestag sieht unter anderem eine Regelung zur Kontrolle des Sondervermögens vor. Konkret soll ein Gremium gegründet werden, welches aus den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bestehe. Grund hierfür sei eine bessere parlamentarische Kontrolle des Sondervermögens der Bundeswehr.

Des Weiteren fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag das Sondervermögen nicht am Kreditmarkt aufzunehmen. Besonders die Grundgesetzänderung wird von der Fraktion kritisiert.

Allgemein soll mit dem Antrag dafür gesorgt werden, dass die "Schieflage" der Landesverteidigung wieder ins "Lot" gebracht wird. Weiter hin betont die Fraktion ist ihrem Antrag, dass der Konflikt in der Ukraine zwar der Anlassgeber sei, aber "dass nunmehr neu angestoßene Investitionen keinerlei Einfluss auf das Kriegsgeschehen in der Ukraine haben werden".

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit 606 Stimmen aus der Ampel-Koalition, der CDU/CSU und der Linksfraktion abgelehnt. 74 Abgeordnete, darunter die AfD-Fraktion sowie zwei Fraktionslose, stimmten für den Antrag.