Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Jörn König | AfD | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Martin Erwin Renner | AfD | 104 - Mettmann I | Dagegen gestimmt | |
Bernd Baumann | AfD | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Thomas Seitz | AfD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Wiehle | AfD | 219 - München-Süd | Dagegen gestimmt | |
Michael Espendiller | AfD | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Fabian Jacobi | AfD | 93 - Köln I | Dagegen gestimmt | |
Steffen Kotré | AfD | 62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I | Nicht beteiligt | |
Edgar Naujok | AfD | 154 - Leipzig-Land | Dagegen gestimmt | |
Frank Rinck | AfD | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Roger Beckamp | AfD | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Martin Sichert | AfD | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Christian Wirth | AfD | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Peter Felser | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Mariana Harder-Kühnel | AfD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt | |
Steffen Janich | AfD | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dagegen gestimmt | |
Rainer Kraft | AfD | 253 - Augsburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Bernd Schattner | AfD | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Marc Bernhard | AfD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.