Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Jan Wenzel SchmidtJan Wenzel SchmidtAfD67 - Börde - Jerichower Land Enthalten
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Enthalten
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Enthalten
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Enthalten
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Nicht beteiligt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD231 - Straubing Nicht beteiligt
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Portrait von Carolin BachmannCarolin BachmannAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Enthalten
Portrait von Gereon BollmannGereon BollmannAfD4 - Rendsburg-Eckernförde Enthalten
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas DietzThomas DietzAfD164 - Erzgebirgskreis I Enthalten
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Enthalten
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Enthalten
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Nicht beteiligt
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Enthalten
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Enthalten
Portrait von Christina BaumChristina BaumAfD276 - Odenwald - Tauber Enthalten
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Enthalten
Portrait von Dirk BrandesDirk BrandesAfD47 - Hannover-Land II Enthalten
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Enthalten
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Enthalten
Portrait von Hannes GnauckHannes GnauckAfD57 - Uckermark - Barnim I Enthalten

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.