Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Sanae Abdi, MdBSanae AbdiSPD93 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Valentin AbelValentin AbelFDP268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Knut Abraham (Kandidat der CDU Brandenburg, Platz 3)Knut AbrahamCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Katja AdlerKatja AdlerFDP176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Porträt von Stephanie AeffnerStephanie AeffnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN279 - Pforzheim Nicht beteiligt
Portrait von Adis AhmetovicAdis AhmetovicSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Gökay AkbulutGökay AkbulutDIE LINKE.275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Ali Al-DailamiAli Al-DailamiDIE LINKE.173 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Muhanad Al-HalakMuhanad Al-HalakFDP227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Reem Alabali-RadovanReem Alabali-RadovanSPD12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Stephan AlbaniStephan AlbaniCDU/CSU27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Renata AltRenata AltFDP262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert Maria AltenkampNorbert Maria AltenkampCDU/CSU181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Philipp AmthorPhilipp AmthorCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar AndresDagmar AndresSPD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Niels AnnenNiels AnnenSPD20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Johannes Arlt unterwegs im WahlkreisJohannes ArltSPD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Andreas AudretschAndreas AudretschBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU241 - Ansbach Dafür gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait Maik AußendorfMaik AußendorfBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Tobias B. Bacherle 2020Tobias B. BacherleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN260 - Böblingen Nicht beteiligt
Portrait von Carolin BachmannCarolin BachmannAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.