Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sebastian BrehmSebastian BrehmCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Nicht beteiligt
Portrait von Michael BreilmannMichael BreilmannCDU/CSU121 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn GroßeLeni BreymaierSPD270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Nicht beteiligt
Dr. Carsten BrodesserCarsten BrodesserCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Marlon BröhrMarlon BröhrCDU/CSU200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Nicht beteiligt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Frank BsirskeFrank BsirskeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Sandra Bubendorfer-LichtSandra Bubendorfer-LichtFDP212 - Altötting Dafür gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD192 - Gotha - Ilm-Kreis Enthalten
Portrait von Clara BüngerClara BüngerDIE LINKE.164 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Yannick Bury ProfilbildYannick BuryCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Portrait von Marco BuschmannMarco BuschmannFDP123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Karlheinz BusenKarlheinz BusenFDP126 - Borken II Dafür gestimmt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Enthalten
Portrait von Isabel CademartoriIsabel CademartoriSPD275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Lars CastellucciLars CastellucciSPD277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Anna ChristmannAnna ChristmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Enthalten
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen CoßeJürgen CoßeSPD128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Joana CotarJoana Cotarfraktionslos183 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Portrait von Carl-Julius CronenbergCarl-Julius CronenbergFDP147 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.