Einführung des Bürgergeldes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert die Einführung des sogenannten Bürgergeldes. Der Hartz IV-Nachfolger soll die Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen sicherstellen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 385 Stimmen von Seiten der Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Die Fraktionen CDU/CSU sowie die AfD stimmten dabei gegen den Gesetzentwurf. Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke enthielten sich.

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Dafür gestimmt
385
Dagegen gestimmt
261
Enthalten
33
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Bürgergeld

Das sogenannte Bürgergeld soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun im deutschen Recht verankert werden. Es ersetzt die bisher geltenden sozialen Grundsicherungen, das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II (auch als Harzt IV bekannt). Daran gab es wegen großen Mängeln in der praktischen Umsetzung seit Längerem einige Kritik. Mit dem Bürgergeld sollen diese Lücken nun geschlossen und das Netz der sozialen Sicherung in Deutschland verbessert werden.

Unter anderem sollen bei einer steigenden Preisentwicklung, wie zum Beispiel der aktuellen Inflation, die Leistungen angepasst werden. So sollen Beziehende ihre Lebenshaltungskosten weiterhin tragen können.

Des Weiteren werden die Freibeträge für Schüler:innen, Student:innen, Auszubildende und Erwachsene erhöht. Damit würden laut Bundesregierung auch die Chancen für Kinder und Jugendliche verbessert und so die soziale Ungleichheit verringert.

Ein großer Kritikpunkt an dem bisherigen Arbeitslosengeldsystem waren die drastischen Kürzungen. Diese hatten zur Folge, dass manche Personen nur knapp über dem Existenzminimum leben konnten und zum Teil sehr prekäre Anstellungsverhältnisse eingehen mussten. Nun soll es weniger Kürzungen geben, sowie eine sechsmonatige Vertrauenszeit, in welcher – auch bei keiner Kooperation – keine Leistungen gekürzt werden können.

Ein Ziel ist es auch, arbeitssuchenden Menschen eine Qualifizierung zu ermöglichen und sie somit vor kurzen, unsicheren Anstellungsverhältnissen zu schützen. Ziel des Bürgergeldes sei es, die strukturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und gleichzeitig mehr Möglichkeiten für Festanstellungen zu schaffen. Dies werde erreicht, indem Anreize für die Weiterbildung gesetzt würden, wie zum Beispiel ein monatliches Weiterbildungsgeld.

Der Bundesrat kritisierte den Gesetzentwurf in einer Stellungnahme als unzureichend.

In einem Antrag forderte die AfD die Einführung der „Bürgerarbeit“, welche mit 15 Wochenstunden aufgenommen werden soll. Nur bei Aufnahme dieser Tätigkeit sollen volljährige, erwerbsfähige Menschen dann auch eine Vergütung erhalten.

Die Fraktion Die Linke stellte drei Anträge. In diesen wurden der stärkere Ausbau des sozialen Arbeitsmarktes gefordert, um Langzeitarbeitslosen eine Perspektive sichern zu können. Außerdem wurde gefordert, die Regelsätze um 200€ zu erhöhen und Sanktionen in der Grundsicherung grundsätzlich abzuschaffen. Die Anträge finden Sie hier, hier und hier.

Der Gesetzentwurf wurde mit 385 Stimmen von Seiten der Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Die Fraktionen CDU/CSU sowie die AfD stimmten dabei gegen den Gesetzentwurf. Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke enthielten sich.