Einigungsvorschlag zum Bürgergeld-Gesetz

Nach einem im Bundestag angenommenen Gesetzentwurf zum Bürgergeld hatte der Bundesrat seine Zustimmung verwehrt. Nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde nun über die vorliegende Beschlussempfehlung abgestimmt. Diese enthält einige inhaltliche Änderungen an dem Gesetzentwurf.

Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).

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Dafür gestimmt
557
Dagegen gestimmt
98
Enthalten
2
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Nicht beteiligt
Portrait von Ria SchröderRia SchröderFDP Dafür gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE. Dagegen gestimmt
Portrait von Maximilian Funke-KaiserMaximilian Funke-KaiserFDP Dafür gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Michael KruseMichael KruseFDP Dafür gestimmt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD Nicht beteiligt
Portrait von Armin LaschetArmin LaschetCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Emilia FesterEmilia FesterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Pressefoto Alexander Bartz MdBAlexander BartzSPD Dafür gestimmt
Peter FelserPeter FelserAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE. Nicht beteiligt
Portrait von Saskia WeishauptSaskia WeishauptBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP Dafür gestimmt
Portrait von Michael SacherMichael SacherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg – Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Robert HabeckRobert HabeckBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 - Flensburg – Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SeidlerStefan Seidlerfraktionslos1 - Flensburg – Schleswig Enthalten
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Denise LoopDenise LoopBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid NestleIngrid NestleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Bürgergeld (Symbolbild)

Zum wiederholten Mal wurde im Bundestag über das Bürgergeld-Gesetz, abgestimmt  wenn auch in anderer Form. Hier geht es zur ersten namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf. Zuletzt war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar angenommen worden, doch später durch den Bundesrat vorerst gestoppt worden. Da es sich beim Bürgergeld-Gesetz um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz handelt, muss auch die Mehrheit des Bundesrates den Entwurf annehmen.  Im Bundesrat hatte die Union, welche die stärkste Kraft des Bundesrates darstellt, gegen den Entwurf gestimmt. Daraufhin trat der Vermittlungsausschuss zusammen. Dieser besteht aus 16 Abgeordneten des Bundestags sowie 16 Bundesratsmitgliedern und hat zur Aufgabe, einen Kompromiss zu erarbeiten. Eine Einigung wurde in Form einer Beschlussempfehlung an den Bundestag übergeben, über welche nun namentlich abgestimmt wurde.

In dem ursprünglichen Gesetzentwurf war ein sechsmonatiger Zeitraum als sogenannte "Vertrauenszeit" geplant. Das heißt, dass keine Leistungskürzungen erfolgen können, auch wenn Empfänger:innen nicht alle ihrer Pflichten erbringen. Diese fällt nun weg. Folglich sollen die Sanktionen von Beginn an möglich sein. Es soll Leistungskürzungen von maximal 30% geben. Auch in Bezug auf die Karenzzeit werden die Regelungen für Bezieher:innen strenger. Diese soll um ein Jahr verkürzt werden und damit nur noch ein Jahr dauern. In dieser Zeit wird von einer Prüfung der Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens abgesehen.

Die Höhe des Schonvermögens wird auf 40.000 Euro heruntergesetzt und alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen höchstens 15.000 Euro behalten. Unter dem Schonvermögen, oder auch Freibetrag, versteht man ein Geldvermögen, ein Fahrzeug oder eine Immobilie, die von Bürgergeld-Bezieher:innen nicht direkt aufgebraucht werden müssen. Obwohl eine Person ein bestimmtes Vermögen besitzt, kann diese dann innerhalb der oben erwähnten Karenzzeit Bürgergeld beziehen.

Die Beschlussempfehlung und damit auch das Bürgergeld-Gesetz wurden mit 557 Stimmen von Seiten der Regierungsfraktionen sowie der Unionsfraktion angenommen. Dagegen stimmten die Fraktionen der AfD und Die Linke, sowie Albert Rupprecht (CDU/CSU). Enthalten haben sich Dieter Stier (CDU/CSU) und Stefan Seidler (fraktionslos).