Gebäudeenergiegesetz

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vor. Damit soll sichergestellt werden, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Zudem soll es eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung geben. Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen sollen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 fertigstellen, alle anderen Kommunen sollen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs war bereits für den 7. Juli 2023 vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht gab jedoch einem Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann statt. In diesem machte er geltend, dass die Beratungszeit für die Abgeordneten zu knapp gewesen sei.

Eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs in Ausschussfassung.

Der Gesetzentwurf wurde mit 399 Zustimmungen angenommen. 275 Abgeordnete stimmten dagegen, fünf enthielten sich.

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Dafür gestimmt
397
Dagegen gestimmt
275
Enthalten
5
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.