Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist das Thema der Sicherheit Deutschlands in den politischen Fokus gerückt. Um die Bundeswehr zu stärken und auch über mehrere Jahre angelegte Projekte finanzierbar zu machen, sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro bereitzustellen. Dieses soll auf das das NATO-Ziel für die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten angerechnet werden.
Eine solch umfangreiche Sonderausgabe ist im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse (Artikel 109 und 115 GG) nicht umsetzbar. Der neu geschaffene Abschnitt 87a soll ermöglichen, das Sondervermögen zu bewilligen, ohne die Schuldenregeln für andere Finanzierungsvorhaben des Bundes auszusetzen. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zugrunde.
Das Gesetz wurde mit 568 stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von den Linken und der AfD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.
Kommentare
In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat
Hubert Hoffmann am 08.06.2022 um 22:34 Uhr
PermalinkEntfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion/lg
Conradt am 17.06.2022 um 16:37 Uhr
PermalinkEs ist ja sehr verwunderlich das ausgerechnet der Finanzminister nicht bei der Abstimmung anwesend war. Will er sich den Rücken freihalten.
Sebastian am 08.02.2023 um 18:42 Uhr
PermalinkDieses Recht zur Stimmenthaltung gehört abgeschafft. Ja oder Nein! Sonst nichts!