Grundgesetzänderung (Artikel 87a)

Um das Bundeswehr-Sondervermögen zu ermöglichen, hat der Bundestag über eine Grundgesetzänderung abgestimmt. Durch die Ergänzung des neuen Absatzes 87a wird die Kreditaufnahme von 100 Milliarden Euro für das Sondervermögen nicht auf die Schuldenregel von Artiekl 115 des Grundgesetzes angerechnet. Für eine Änderung des Grundgesetzten ist eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich.

Das Gesetz wurde mit 568 stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von den Linken und der AfD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.

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Dafür gestimmt
568
Dagegen gestimmt
96
Enthalten
20
Nicht beteiligt
51
Abstimmungsverhalten von insgesamt 735 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Enthalten
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Robert FarleRobert FarleAfD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Kay GottschalkKay GottschalkAfD111 - Viersen Enthalten
Fabian JacobiAfD93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen JanichSteffen JanichAfD158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Nicht beteiligt
Portrait von Edgar NaujokEdgar NaujokAfD154 - Leipzig-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Frank RinckFrank RinckAfD48 - Hildesheim Enthalten
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Enthalten
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD192 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD299 - Homburg Dagegen gestimmt
Peter FelserPeter FelserAfD Enthalten
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Enthalten
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Jan Ralf NolteJan Ralf NolteAfD167 - Waldeck Dafür gestimmt
KandidatenfotoBernd SchattnerAfD211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Enthalten
Portrait von Dirk SpanielDirk SpanielAfD258 - Stuttgart I Nicht beteiligt
Petr BystronPetr BystronAfD217 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim WundrakJoachim WundrakAfD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Enthalten
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Enthalten
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD95 - Köln III Dagegen gestimmt

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist das Thema der Sicherheit Deutschlands in den politischen Fokus gerückt. Um die Bundeswehr zu stärken und auch über mehrere Jahre angelegte Projekte finanzierbar zu machen, sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro bereitzustellen. Dieses soll auf das das NATO-Ziel für die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten angerechnet werden.

Eine solch umfangreiche Sonderausgabe ist im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse (Artikel 109 und 115 GG) nicht umsetzbar. Der neu geschaffene Abschnitt 87a soll ermöglichen, das Sondervermögen zu bewilligen, ohne die Schuldenregeln für andere Finanzierungsvorhaben des Bundes auszusetzen. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zugrunde.

Das Gesetz wurde mit 568 stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von den Linken und der AfD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.