Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Bundesregierung möchte mit dem eingebrachten Gesetzentwurf das Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren. Dazu sieht der Gesetzentwurf beispielsweise vor, dass der Besitz von mehreren Staatsbürgerschaften künftig möglich sein soll. Zudem soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren erreichbar sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. Der automatische Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern soll erleichtert werden, indem die erforderliche Aufenthaltszeit eines Elternteils in Deutschland von acht auf fünf Jahre verringert wird.

Der Gesetzentwurf wurde mit 382 Stimmen angenommen. 234 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 23 Enthaltungen. Aus der Fraktion der FDP stimmten Volker Redder und Linda Teuteberg gegen den Gesetzentwurf.

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Dafür gestimmt
382
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
23
Nicht beteiligt
97
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.