Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten (Entschließungsantrag)

Der Deutsche Bundestag stimmte einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten zu. Damit sollen Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern zügiger bearbeitet und entschieden werden können.

Die CDU/CSU-Fraktion legte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Entschließungsantrag vor, der die Einstufung von Georgien und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten unterstützt. Zudem fordert die Fraktion auch Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen.

Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt die Ablehnung des Entschließungsantrags der CDU/CSU-Fraktion, über den namentlich abgestimmt wurde.

Der Entschließungsantrag wurde mit 404 Stimmen abgelehnt. 252 Abgeordnete stimmten für den Antrag, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
252
Dagegen gestimmt
404
Enthalten
0
Nicht beteiligt
80
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.