Selbstbestimmungsgesetz

Der Bundestag hat namentlich über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgestimmt, der es künftig erleichtern soll, den eigenen Geschlechtseintrag zu ändern. Mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz soll es ab dem 1. November für volljährige Menschen möglich sein, sowohl den Geschlechtseintrag als auch den Vornamen per einfacher Selbstauskunft beim Standesamt zu ändern, wenn dies drei Monate zuvor angemeldet wurde. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Sachverständigengutachtens ist künftig nicht mehr notwendig. Mit der neuen Regelung, die sowohl für trans- und intergeschlechtliche als auch für nichtbinäre Personen gelten soll, wird das bisher geltende Transsexuellengesetz aufgehoben, das im Jahr 1981 in Kraft trat.

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor.

Der Gesetzentwurf wurde mit 372 Stimmen angenommen. 251 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab elf Enthaltungen. Mehrheitlich dafür stimmten die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Aus der FDP-Fraktion stimmten jedoch auch neun Abgeordnete gegen den Entwurf: Katja Adler, Jens Beeck, Ingo Bodtke, Knut Gerschau, Gero Hocker, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Linda Teuteberg und Nico Tippelt. Aus der Fraktion der SPD enthielten sich Leni Breymaier und Jasmina Hostert. Die Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und die Gruppe BSW stimmten gegen den Entwurf. Aus der CDU/CSU-Fraktion enthielt sich Jan-Marco Luczak.

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Dafür gestimmt
372
Dagegen gestimmt
251
Enthalten
11
Nicht beteiligt
100
Abstimmungsverhalten von insgesamt 734 Abgeordneten.