Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf soll den Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 stärken. Der Entwurf schlägt verschiedene Maßnahmen vor. Dazu zählen unter anderem die Erfassung von PCR-Testergebnissen und die Anzahl der belegten Betten in Krankenhäusern, sowie Regelungen für die Impfkampagne und Hygienekonzepte.

Der Gesetzesentwurf wurde mit 386 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen CDU, DIE LINKE und die AfD sowie alle fraktionslosen Abgeordneten. Außerdem stimmten sieben Abgeordnete der FDP dagegen. Drei Abgeordnete enthielten sich.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
386
Dagegen gestimmt
312
Enthalten
3
Nicht beteiligt
35
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Wegen der kommenden Winterzeit, der damit verbundenen erhöhten Hospitalisierungsrate und möglicher neuer Virusvarianten legten die Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP einen Gesetzesentwurf zur namentlichen Abstimmung vor.
Ziel ist es, das Pandemiemanagement zu optimieren.

So soll die Arzneimittelversorgung verbessert, zielgerichtete Impfkampagnen ermöglicht und der Schutz der vulnerablen Bevölkerung gestärkt werden. Dies soll beispielsweise durch Maskenpflichten in öffentlichen Innenräumen geschehen, welche nun länderabhängig eingeführt werden. Außerdem sollen die Länder Kompetenzen bekommen, um im Pflegebereich Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz treffen zu können.

Zudem soll die Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Auch die Berechtigung zur Durchführung von COVID-19-Impfungen durch Apotheker:innen, Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen soll bis zum 30.04.2023 verlängert werden.

Obwohl die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die FDP für ihren Gesetzesentwurf stimmten, gab es einige Meinungsverschiedenheiten innerhalb der FDP. Insgesamt sieben Abgeordnete der Fraktion stimmten gegen den eigenen Gesetzesentwurf. Unter ihnen befanden sich Wolfgang Kubicki, Christian Sauter und Gerald Ullrich.

Auch die Fraktionen CDU, DIE LINKE und die AfD stimmten dagegen, dies jedoch aus unterschiedlichen Gründen.  Alle Fraktionen hatten zuvor eigene Anträge gestellt, welche sich jeweils mehr oder weniger stark von dem Gesetzesentwurf unterschieden.  So forderte die CDU unter anderem die Einrichtung eines Impfregisters (zum Antrag), DIE LINKE forderte eine einmalige Vermögensabgabe für Multimillionär:innen und die Freigabe der Patente von Impfstoffen und Tests (zum Antrag). Die AfD stellte einen Antrag gegen eine COVID-19 Impfpflicht für Soldat:innen.

Während der Debatte kritisierte Volker Ullrich (CSU) außerdem die in dem Gesetzesentwurf enthaltenen Ungenauigkeiten: „Die Länder wissen nicht, ab welchen Schwellenwerten sie überhaupt eine Maskenpflicht anordnen können.“ Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, entgegnete jedoch, die Länder könnten so auf unterschiedliche Situationen flexibel reagieren, und zunächst die Gesamtschau heranziehen, wenn es beispielsweise eine neue Virusvariante gebe.

Frank Ullrich (SPD), Canan Bayram (B90/Grüne) und Ulrike Harzer (FDP) enthielten sich bei der Abstimmung, äußerten sich jedoch nicht weiter zu dem Thema. Insgesamt haben sich 35 Abgeordnete nicht an der namentlichen Abstimmung beteiligt.