Umsatzsteuergesetz

Die CDU/CSU-Fraktion brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in den Deutschen Bundestag ein. Damit sollte auf den Verzehr von Speisen in Restaurants ein dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent anfallen.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden. Aktuell gilt dieser noch bis Ende 2023.

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion wurde mit 367 Gegenstimmen abgelehnt. 284 Abgeordnete stimmten dafür, fünf enthielten sich.

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Dafür gestimmt
284
Dagegen gestimmt
367
Enthalten
5
Nicht beteiligt
80
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.