Wiedereinsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auf EU-Ebene

Mit ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Wiedereinsetzung des Stabilitäts- und Wirtschaftspaktes (SWP) auf europäischer Ebene einsetzt und somit für die Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel wirbt.

Der Antrag wurde mit 377 Gegenstimmen aus den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, die Linke abgelehnt. Dafür stimmten 169 Abgeordnete, größtenteils aus der CDU/CSU-Fraktion. Enthaltungen kamen aus der AfD-Fraktion. 123 Abgeordnete waren nicht an der Abstimmung beteiligt.

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Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
377
Enthalten
66
Nicht beteiligt
123
Abstimmungsverhalten von insgesamt 735 Abgeordneten.

Der 1997 auf EU-Ebene beschlossene Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) schreibt Regeln fest, nach welchen die Mitgliedsstaaten der EU ihre Staatsfinanzen organisieren müssen. So sind beispielsweise gewisse Begrenzungen bezüglich der Verschuldung oder der finanziellen Defizite von Staaten gesetzt. In Notfällen kann der SWP temporär ausgesetzt werden, indem die EU-Kommission die allgemeine Ausweichklausel des SWP aktiviert. Dies hat sie im März 2020 getan und bis Ende 2023 verlängert.

Die Ausweichklausel des SWP wurde im März 2020 von der EU-Kommission aktiviert, um den Staaten weitreichendere finanzielle Möglichkeiten zu geben, auf die Auswirkungen der Coronakrise zu reagieren. Die Aussetzung wurde bis 2023 verlängert. Begründet wurde dies damit, dass so mehr Spielraum zur Bewältigung der Belastungen bestehe, die mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine einhergehen. Die Unionsfraktion möchte mit ihrem Antrag sicherstellen, dass der SWP ab 2024 wieder greift. Dafür solle Deutschland sich auf EU-Ebene einsetzen. Die deutsche Bundesregierung soll laut Antrag außerdem eine Reform des SWP vorantreiben, um die Anwendbarkeit und Durchsetzungskraft des Paktes zu verbessern. Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zur Flexibilisierung des SWP seien nicht ausreichend. Zusätzlich soll der SWP laut Unionsfraktion in Zukunft rigider werden, weniger Ermessenspielräume bieten und kräftigere Sanktionen bei Nichteinhaltung ermöglichen.

In ihrer Rede verwies Patricia Lips (CDU) auf die Verantwortung gegenüber kommender Generationen: Eine weitere Verschuldung schränke ihren zukünftigten Gestaltungsspielraum ein.

Kritik am Antrag kam aus den Ampel-Parteien. Der Angriffskrieg auf die Ukraine habe zu einer Ausnahmesituation geführt, welche die Verlängerung der Ausnahmeregelung rechtfertige: "Die aktuelle Krise ist bestimmt nicht kleiner als die im März 2020", so Bettina Hagedorn (SPD). Auch Jamila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) warnte vor Sparmaßnahmen zu Krisenzeiten.

Thorsten Lieb aus der FDP-Fraktion befand die Absicht des Antrages für gut. "Die Sorge um die Wirtschafts- und Währungsunion verbindet uns", versicherte er in Richtung CDU/CSU. Allerdings sei die inflationsdämpfende Wirkung der befristeten Aussetzung des SWP aktuell wichtiger.

Gesine Lötzsch (Die Linke) warnte vor einer europäischen Armutsspirale. Die Fehler der griechischen Staatsschuldenkrise dürften nicht wiederholt werden.

Für aussichtslos befand den Antrag Albrecht Glaser von der AfD. Die EU-Mitgliedsstaaten hielten sich mehrheitlich nicht an die Schuldenquote des Vertrags von Maastricht. Damit sei das Vorhaben zur Wiedereinsetzung des SWP wenig erfolgsversprechend.

Der Antrag wurde mit 377 Gegenstimmen aus den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Linken und einem fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Dafür stimmten 167 Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sowie eine Abgeordnete der AfD (Ulrike Schielke-Ziesing) und ein fraktionsloser Abgeordneter. 63 Abgeordnete der AfD enthielten sich, genauso wie eine CDU-Abgeordnete und zwei fraktionslose Abgeordnete. 123 Abgeordnete waren nicht an der Abstimmung beteiligt.