Zweite Beratung zur Aufhebung des Lieferkettengesetzes ohne Beratung in den Ausschüssen

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Abstimmung eingebracht, mit dem sie das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettengesetz sofort aufheben will. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitenden dazu, den Schutz von Menschenrechten und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu beachten. 

Mit der namentlichen Abstimmung beantragt die Unionsfraktion direkt in die zweite Beratung der Gesetzesvorlage einzutreten, ohne dass diese vorher in den Ausschüssen beraten wird. 

250 Abgeordnete stimmten für den Geschäftsordnungsantrag, 401 Abgeordnete lehnten ihn ab, es gab eine Enthaltung. Der Antrag der Unionsfraktion wurde somit abgelehnt. Um ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung einzutreten, wäre nach der Geschäftsordnung des Bundestages eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss überwiesen. 

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Dafür gestimmt
250
Dagegen gestimmt
401
Enthalten
1
Nicht beteiligt
81
Abstimmungsverhalten von insgesamt 733 Abgeordneten.