Ablehnung einer umfassenden BAföG-Reform (Beschlussempfehlung)
Der Bundestag befasste sich mit einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur grundlegenden Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Ziel des Vorhabens war es, die Ausbildungsförderung an veränderte Lebensrealitäten anzupassen und die finanzielle Unterstützung von Studierenden sowie Auszubildenden auszuweiten.
Der Antrag sah verschiedene Maßnahmen vor, darunter eine Erhöhung der Bedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeldes, eine Anpassung der Wohnkostenpauschale sowie die Einführung einer zusätzlichen monatlichen Unterstützung für ausbildungsbezogene Ausgaben. Zudem sollten die Einkommensfreibeträge der Eltern angehoben und das Antragsverfahren durch stärkere Digitalisierung vereinfacht werden.
Zur Begründung verwies die Grünen-Fraktion auf gestiegene Lebenshaltungskosten und die sinkende Zahl von BAföG-Empfänger:innen. Nach ihrer Einschätzung werde das BAföG seinem Anspruch, gleiche Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft zu gewährleisten, zunehmend nicht mehr gerecht. Die vorgeschlagenen Änderungen sollten daher sowohl die soziale Teilhabe im Bildungsbereich stärken als auch bürokratische Hemmnisse abbauen.
Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung vor, in der die Ablehnung empfohlen wurde. Über diese Beschlussempfehlung wurde namentlich abgestimmt.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 442 Ja-Stimmen zu 141 Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es keine. Damit lehnte der Bundestag den Antrag „Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt“ ab.