Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO₂-Preis)
Der Bundestag hat über die Novellierung des Brenstoffemissionshandelsgesetzes beraten und der Beschlussempfehlung (PDF) des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugestimmt. Zentraler Punkt ist, dass der CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas im Jahr 2027 nicht erhöht wird. Dieser soll 2027 weiterhin zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ liegen und damit auf dem Niveau von 2026 bleiben.
Grund dafür ist, dass der neue europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) erst 2028 starten soll. Für das Übergangsjahr 2027 soll deshalb der bisherige nationale CO₂-Preis weiter gelten. Damit sollen stärkere Preisschwankungen vermieden und Unternehmen sowie Verbraucher:innen mehr Planungssicherheit gegeben werden.
Der Umweltausschuss hat den Gesetzentwurf vor der Abstimmung noch geändert. Unter anderem sollen 2027 mehr CO₂-Zertifikate angeboten und bestimmte zusätzliche Preise für Zertifikate gesenkt werden. Dadurch soll der CO₂-Preis möglichst genau auf dem Niveau von 2026 bleiben. Für den Klima- und Transformationsfonds werden dadurch Mindereinnahmen von rund 400 Millionen Euro erwartet.
Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung (PDF) des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Diese wurde mit 303 Ja-Stimmen zu 210 Nein-Stimmen bei 52 Enthaltungen der Linksfraktion angenommen. Damit wurde die weitere Planung der Bahnstrecke beschlossen.