Beschlussempfehlung zu viertem Antrag: Steuervergünstigung für große Wohnungsbestände beibehalten
Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.
Auch der vierte Antrag (PDF) der Grünen betrifft die Erbschaft- und Schenkungsteuer, hier jedoch in Bezug auf große Immobilienbestände. Dabei geht es um eine Regelung, nach der Unternehmen mit mehr als 300 vermieteten Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden können, wenn sie vererbt oder verschenkt werden.
Die Grünen wollen diese Vergünstigung abschaffen. Künftig sollen große Bestände vermieteter Wohnungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich wie anderes Immobilienvermögen behandelt werden. Dafür soll das Bundesfinanzministerium zunächst dafür sorgen, dass ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2017 einheitlich angewendet wird. Außerdem soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die bisherige Begünstigung für mehr als 300 Wohnungen beendet.
Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung (PDF) des Finanzausschusses, welcher die Ablehnung des Antrags empfohlen hatte. Die Beschlussempfehlung wurde mit 445 Ja-Stimmen zu 132 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung von Sieghard Knodel (fraktionslos) angenommen. Damit wurde der vierte Antrag der Grünen abgelehnt.