Eingefrorenes russisches Staatsvermögen nicht der Ukraine zur Verfügung stellen (Beschlussempfehlung)

Im Bundestag wurden zwei Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf den Wiederaufbau der Ukraine durch eingefrorene russische Staatsvermögen abgelehnt. 

Da die Ukraine dringend Mittel für Verteidigung, Versorgung der Bevölkerung und Wiederaufbau – einschließlich zerstörter kultureller Infrastruktur – benötigt, fordert die Fraktion die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag auf, sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen Staatsvermögen der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Die eingefrorenen Vermögenswerte betragen 260 Milliarden Euro, wovon rund 210 Milliarden Euro innerhalb der EU liegen. Deutschland müsse seine umfassende militärische, humanitäre und finanzielle Unterstützung für die Ukraine bekräftigen und klarstellen, dass nur die Wiederherstellung von Souveränität und territorialer Integrität einen dauerhaften Frieden ermöglichen könne. Zugleich betonen die Abgeordneten, dass eine zögerliche Unterstützung den Krieg nicht beenden könne und entschlosseneres Handeln notwendig sei.

Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor, worin die Ablehnung des Antrags empfohlen wird.

Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung, indem die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde. Diese wurde mit 455 Ja-Stimmen zu 77 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen.

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Dafür gestimmt
454
Dagegen gestimmt
77
Enthalten
53
Nicht beteiligt
46
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.