Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat über das Gebäudemodernisierungsgesetz abgestimmt. Mit dem Gesetz werden zentrale Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) geändert. Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Stattdessen können Eigentümer:innen künftig selbst entscheiden, ob sie beispielsweise eine Wärmepumpe, eine Gasheizung, eine Ölheizung oder andere Heizsysteme einbauen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen jedoch künftig schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden.

Außerdem werden die kommunale Wärmeplanung sowie die staatliche Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen und für energetische Sanierungen fortgeführt.

Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 323 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 271 dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 

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Dafür gestimmt
323
Dagegen gestimmt
271
Enthalten
0
Nicht beteiligt
36
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.