Keine stärkere Absicherung des EU-Förderprogramms LEADER (Beschlussempfehlung)

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich mit der Zukunft des EU-Förderprogramms LEADER im Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034. Über den Finanzrahmen wurde am 28.04.2026 im EU-Parlament abgestimmt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für den dauerhaften Erhalt und eine verbindliche Verankerung des Programms einzusetzen.

LEADER ist ein Förderprogramm zur Entwicklung ländlicher Räume. Seit mehreren Jahrzehnten unterstützt es Projekte, die von lokalen Akteur:innen vor Ort initiiert werden. Dazu zählen etwa Dorfläden, Jugendangebote, Natur- und Tourismusprojekte oder regionale Vermarktungskonzepte. Nach Auffassung der Grünen hat LEADER wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen beigetragen. Zudem sehen sie in dem Programm ein wichtiges Instrument für regionale Beteiligung und europäische Sichtbarkeit vor Ort.

Die Grünen befürchten, dass LEADER nach dem Vorschlag der EU-Kommission für den neuen EU-Finanzrahmen künftig nur noch eingeschränkt Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sein könnte. Aus Sicht der Grünen fehlt eine verbindliche Mindestquote für die Finanzierung. Zudem sei der Ansatz zu stark auf Landwirtschaft fokussiert und berücksichtige die vielfältigen Herausforderungen ländlicher Räume nicht ausreichend.

Der Antrag fordert daher unter anderem, dass sich die Bundesregierung für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER in allen Mitgliedstaaten einsetzt. Außerdem soll die bisherige finanzielle Ausstattung des Programms mindestens erhalten bleiben. Die Grünen sprechen sich darüber hinaus für einen sektorübergreifenden Förderansatz aus, der neben der Landwirtschaft auch Bereiche wie Daseinsvorsorge, gesellschaftliches Engagement und regionale Entwicklung umfasst. Zudem fordern sie eine stärkere Beteiligung von Kommunen, Ländern, Sozialpartner:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Planung und Umsetzung der Förderprogramme.

Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor, worin die Ablehnung empfohlen wurde. Namentlich abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung. Diese wurde mit 417 Ja-Stimmen zu 73 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen angenommen. Der Antrag der Grünen wurde somit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
73
Enthalten
53
Nicht beteiligt
87
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.