Neue Emissionsobergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040

Die Bundesregierung hat eine Verordnung vorgelegt, die die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 in verbindliche Jahresemissionsgesamtmengen überführt. Statt nur prozentualer Vorgaben werden nun konkrete Höchstmengen für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt. Diese sollen von 409 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Jahr 2031 schrittweise auf 150 Millionen Tonnen im Jahr 2040 sinken. Ziel ist es, den Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 klarer und besser planbar zu machen.

Nach Angaben der Bundesregierung schafft die Festlegung der Jahresemissionsgesamtmengen eine verbindliche Grundlage für die künftige Klimapolitik und macht sichtbar, welche Emissionsminderungen in den einzelnen Jahren erreicht werden müssen. 

Zu der Verordnung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor, in der die Zustimmung empfohlen wurde. Über die Beschlussempfehlung wurde im Bundestag namentlich abgestimmt.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 303 Ja-Stimmen zu 188 Nein-Stimmen bei 74 Enthaltungen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE angenommen. Damit stimmte der Bundestag der Verordnung zur Festlegung der Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 zu.

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Dafür gestimmt
303
Dagegen gestimmt
188
Enthalten
74
Nicht beteiligt
65
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.