Sportfördergesetz
Der Bundestag hat über das Sportfördergesetz abgestimmt. Mit dem Gesetz wird die Förderung des Spitzensports in Deutschland erstmals in einem eigenen Gesetz geregelt. Ziel ist es, die Sportförderung transparenter, effizienter und weniger bürokratisch zu gestalten sowie Athlet:innen gezielter zu unterstützen.
Kern des Gesetzes ist die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur. Sie soll künftig die Fördermittel des Bundes vergeben und die sportfachliche Steuerung der Spitzensportförderung übernehmen. Zudem sollen die Förderungen stärker an den Bedürfnissen der Athlet:innen sowie an sportlichem Potenzial und Leistung ausgerichtet werden.
Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss für Sport und Ehrenamt geänderten Fassung mit 519 Ja-Stimmen bei 43 Nein-Stimmen angenommen. Es gab keine Enthaltungen.