Vierter Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Reform
Im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Fraktion Die Linke einen vierten Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung eingebracht.
Die Linke kritisiert insbesondere die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die sogenannte morbiditätsorientierte Gesamtvergütung und damit in die Budgetierung. Nach Ansicht der Fraktion könnte dies zu einem Rückgang der Behandlungskapazitäten führen und bestehende Versorgungsengpässe weiter verschärfen. Davon seien insbesondere gesetzlich Versicherte sowie schwer psychisch erkrankte Menschen betroffen, die bereits heute teilweise lange auf einen Therapieplatz warten müssten. Die Fraktion warnt außerdem davor, dass kurzfristige Einsparungen langfristig höhere Folgekosten verursachen könnten, etwa durch zusätzliche stationäre Behandlungen oder längere Arbeitsunfähigkeiten. Auch die vorgesehene Streichung der gesetzlichen Mindesthöhe für psychotherapeutische Honorare lehnt die Linke ab. Sie befürchtet dadurch eine weitere Einschränkung des Angebots und eine Verschlechterung der Vergütung von Psychotherapeut:innen.
Die Linke fordert die Bundesregierung deshalb auf, psychotherapeutische und neuropsychologische Behandlungen weiterhin außerhalb der Budgetierung zu vergüten. Zudem soll die Regelung wieder eingeführt werden, die eine gesetzliche Mindesthöhe für die Vergütung von Psychotherapeut:innen gewährleistet.
Der Entschließungsantrag wurde mit 326 Nein-Stimmen zu 267 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen abgelehnt.