Zweiter Gesetzentwurf: Steuerfreiheit beim Verkauf vermieteter Immobilien nach zehn Jahren abschaffen

Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.

In dem zweiten Gesetzentwurf (PDF) kritisieren die Grünen die Besteuerung von Immobilienverkäufen. Nach derzeitiger Rechtslage können Privatpersonen eine Immobilie, die sie nicht selbst bewohnen, nach einer Haltedauer von zehn Jahren grundsätzlich verkaufen, ohne den dabei erzielten Gewinn versteuern zu müssen.

Die Grünen wollen diese Zehn-Jahres-Frist abschaffen. Gewinne aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien sollen künftig unabhängig davon, wie lange die Immobilie gehalten wurde, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die Fraktion begründet dies unter anderem damit, dass Gewinne aus Immobilien anders behandelt würden als Gewinne aus anderen Kapitalanlagen.

Auch die Regeln für selbst genutzte Immobilien sollen geändert werden. Steuerfrei soll ein Verkauf künftig nur dann sein, wenn die Immobilie vor dem Verkauf mindestens 36 Monate selbst bewohnt wurde. Nach der bisherigen Regelung kann unter bestimmten Umständen bereits eine deutlich kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ausreichen. Durch beide Änderungen rechnen die Grünen mit zusätzlichen Steuereinnahmen von rund sechs Milliarden Euro.

Der zweite Gesetzentwurf wurde mit 131 Ja-Stimmen zu 446 Nein-Stimmen abgelehnt, darunter auch eine Gegenstimme von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
446
Enthalten
0
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

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