Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Alexandra Thein | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 3 - Berlin | Enthalten | |
Jo Leinen | SPD (S&D) | 12 - Saarland | Dagegen gestimmt | |
Udo Bullmann | SPD (S&D) | 7 - Hessen | Dagegen gestimmt | |
Norbert Neuser | SPD (S&D) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Westphal | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Martin Schulz | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Jutta Steinruck | SPD (S&D) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dagegen gestimmt | |
Constanze Krehl | SPD (S&D) | 13 - Sachsen | Dagegen gestimmt | |
Petra Kammerevert | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Bernd Lange | SPD (S&D) | 9 - Niedersachsen | Dagegen gestimmt | |
Norbert Glante | SPD (S&D) | 5 - Brandenburg | Dagegen gestimmt | |
Peter Simon | SPD (S&D) | 1 - Baden-Württemberg | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Kreissl-Doerfler | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Ismail Ertug | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Ulrike Rodust | SPD (S&D) | 15 - Schleswig-Holstein | Dagegen gestimmt | |
Jutta Haug | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Birgit Sippel | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Matthias Groote | SPD (S&D) | 9 - Niedersachsen | Dagegen gestimmt | |
Bernhard Rapkay | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Knut Fleckenstein | SPD (S&D) | 6 - Hamburg | Dagegen gestimmt | |
Jens Geier | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Evelyne Gebhardt | SPD (S&D) | 1 - Baden-Württemberg | Dagegen gestimmt | |
Barbara Weiler | SPD (S&D) | 7 - Hessen | Dagegen gestimmt | |
Dagmar Roth-Behrendt | SPD (S&D) | 3 - Berlin | Dagegen gestimmt |
Das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement) ist ein völkerrechtliches Handelsabkommen, das bereits von den USA, Japan, Australien und einigen anderen Staaten unterzeichnet wurde. Es soll insbesondere Urheberrechte wahren und gegen Produktpiraterie schützen, indem es gemeinsame Mindeststandards festschreibt und den Unterzeichnerstaaten zusätzliche Verpflichtungen auferlegt. So soll es vor allem die Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Musik und Filmen im Internet verhindern. Zu Bestimmungen des internationalen Handels, wie z.B. Zollvorschriften, kommen auch Vorgaben zum Zivilprozessrecht hinzu. Das Abkommen legt fest, dass die Unterzeichnerstaaten Zivilrechtliche Verfahren zur Durchsetzung von Eigentumsrechten einrichten sollen.
Die Kritik an ACTA ist groß. Zum einen wird der Weg, auf dem der Vertrag zustande kam, kritisiert. Die Verhandlungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne die Beteiligung von NGOs statt. Informationen über den Stand der Verhandlungen gelangten lediglich über Leaks an die Öffentlichkeit. Zum anderen wird scharfe Kritik an den Inhalten des Abkommens geübt. Insbesondere wird eine Aushebelung grundlegender Rechtsprinzipien durch die Verfolgung von Verdächtigten außerhalb des nationalstaatlichen Rechtssystems und in Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsfirmen befürchtet. Hinzu kommt die Sorge, ACTA beschränke die Chancengleichheit und Innovation der Produzenten durch die Ausrichtung auf einseitige Geschäftsmodelle.
Um in den EU-Mitgliedstaaten in Kraft zu treten, wäre die Zustimmung des Europaparlaments notwendig gewesen. Nachdem der EU-Haushaltsausschuss sich bereits gegen ACTA ausgesprochen hatte, ist es jetzt endgültig im Parlament gescheitert.