Die EU-Abgeordneten stimmten über einen Entschließungsantrag ab, der Empfehlungsmaßnahmen zur Einführung eines beschleunigten europäischen Zivilverfahrens enthält. Hintergrund dieser Abstimmung sei die Feststellung, dass die Beilegung von Handelsstreitigkeiten durchschnittlich drei bis vier Jahre benötigt. Dies sei für Unternehmen zum einen ein großer wirtschaftlicher Verlust, als auch zum anderen ein Aufwand an Energie, Zeit und Ressourcen. Zudem schätze man, dass der Wert dieser Handelsstreitigkeiten sich auf 7,7 Milliarden Euro jährlich beläuft.
Die Empfehlungsmaßnahmen beinhalten beispielsweise die Errichtung eines europäischen Handelsgerichts, die Überarbeitung des Handelsrechts des jeweiligen Mitgliedstaates, wie auch die Änderung der Rom-I-Verordnung.
Somit wurde die Entschließung angenommen.
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