Name | Fraktion | Wahlkreis Aufsteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Petra Kammerevert | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Ismail Ertug | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Martin Sonneborn | fraktionslos | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Hans-Olaf Henkel | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Norbert Neuser | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Tiemo Wölken | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Michael Cramer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Dietmar Köster | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Sven Giegold | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Sylvia-Yvonne Kaufmann | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Arne Lietz | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Joachim Starbatty | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Maria Heubuch | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Constanze Krehl | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Joachim Schuster | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Gesine Meißner | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Klaus Buchner | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Ska Keller | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Felix Reda | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Knut Fleckenstein | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Ulrike Trebesius | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Nadja Hirsch | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Maria Noichl | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Gabriele Zimmer | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Michael Detjen | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt |
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt fest, dass Kinderehen und Früh- und Zwangsverheiratung schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte sind. Hierbei werden insbesondere die Rechte auf Gleichstellung, Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Zugang zu Bildung und Freiheit von Ausbeutung und Diskriminierung verletzt.
Die Beendigung dieser Praktiken sei eine der Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU im Bereich der Förderung der Frauen- und Menschenrechte. Rechtlich dürfe keine Ehe geschlossen werden, ohne dass beide Seiten ihre uneingeschränkte und freiwillige Zustimmung erteilten. Außerdem könne niemand eine Ehe eingehen, der nicht das Mindestheiratsalter erreicht habe.
Daher werden die EU-Mitgliedstaaten zu folgenden Maßnahmen aufgefordert:
- Alle Partnerländer sollten Kinderehen und Früh- und Zwangsverheiratung verbieten und sämtliche Gesetzeslücken schließen.
- Entwicklung einer ganzheitlichen Strategie mit messbaren progressiven Zielen, um Kinderehen und Früh- und Zwangsverheiratung zu verhindern.
- Die Höhe der öffentlichen Entwicklungshilfe, die Regierungsbehörden gewährt wird, müsse an das Engagement geknüpft werden, das vom Empfängerland bei der Einhaltung und Bekämpfung von Kinderehen an den Tag gelegt wird.
Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) sagte, Kinder- und Zwangsehen seien mit der Migration der letzten Jahre in Europa zu einem Problem geworden. Von einer freiwilligen, bewussten Entscheidung für eine Ehe könne oft keine Rede sein. Die verheirateten Mädchen seien oft erst 12 oder 13 Jahre alt. In Europa sollten Ehen nur anerkannt werden, wenn beide Partner über 18 Jahre alt sind. Leider sei das kein Gesetz. Auch sei es wichtig, den Frauen unabhängig von ihren Ehemännern eine Aufenthaltsgenehmigung zu geben. Diese Selbstverständlichkeit würde bisher oft nicht erfüllt.
Dr. Jörg Meuthen (AfD) sagte, diese Form der Gewalt gegenüber Minderjährigen wolle in Europa niemand. Es sei richtig, Zwangs- und Kinderehen außenpolitisch entgegenzuwirken. Die Verheiratung einer Minderjährigen sei Kindesmissbrauch. Wer dies tue, müsse strafrechtlich verfolgt werden.