Frage von Detlef K. • 14.03.2025

Antwort ausstehend von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Anpassung der THG-Prämie und der CO₂-Berechnungsgrundlagen kann sinnvoll sein, muss aber mit Blick auf Marktverzerrungen sorgfältig geprüft werden.
Ein Cannabisrausch kann die Fahrtüchtigkeit ebenso beeinfluss, wie ein Alkoholrausch. Bis zu einem Grenzwert von 3,5 ng/ml haben Sie nichts zu befürchten.
Unsere Position zur Neuaufstellung der Bahn kennen Sie bereits: Wir als Union wollen den Betrieb der Bahn und das Schienennetz voneinander trennen.