Antwort 17.07.2026 von Florian Herrmann CSU
Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat am 10. Juli 2026 das mit dem hessischen Gesetzesantrag verfolgte Anliegen unterstützt, vor antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu schützen.
Der Freistaat Bayern hat im Bundesrat am 10. Juli 2026 das mit dem hessischen Gesetzesantrag verfolgte Anliegen unterstützt, vor antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu schützen.
Die Digitalpolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, Hass und Fake News zu bekämpfen, ohne die Meinungsvielfalt einzuschränken; entscheidend bleibt dabei immer die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Rahmen für „Sag‑ und Zumutbares“ ausdrücklich sehr weit zieht
Diese Frage sollten die zuständigen Strafverfolgungsbehörden beantworten.