Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli und der Schlussabstimmung am 10. Juli isoliert betrachtet vermittelt nur vermeintlich den Eindruck eines sehr kurzen Verfahrens. Für die parlamentarische Beratung ist jedoch der gesamte Gesetzgebungsprozess maßgeblich.
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Antwort 20.07.2026 von Tanja Machalet SPD
Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Antwort ausstehend von Daniela Ludwig CSU
Antwort 16.07.2026 von Bernd Rützel SPD
Ganz grundsätzlich darf ich Ihnen aber versichern, dass mir Minderheitenrechte und demokratische Spielregeln sehr wichtig sind. Der Ausschuss hat sich Verfahrensregeln gegeben, an die ich mich halte.
Antwort 15.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen bis zuletzt üblich und verfahrensrechtlich vorgesehen. Und in der großen Mehrheit der Fälle haben die Abgeordneten ausreichend Zeit, um Vorlagen bewerten zu können. Auch deshalb würde ich eine starre Zwei‑Wochen‑Frist kritisch sehen, da diese notwendige Flexibilität kosten würde.
Antwort 16.07.2026 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.